Kunststoffe im öffentlichen Bäderbau KS\N-Labor-Eignungsprüfung

Nach der Ziffer 15 der DIN 19 643 dürfen Materialien, die mit dem Schwimm- und Badebeckenwasser in Berührung kommen (z.B. Beckenauskleidungen, Abdeckungen, Fugenkitte, Innenbeschichtungen von Filterbehältern und 03-Reaktoren, Farbanstriche etc.) die Wasserbeschaffenheit nicht beeinflussen und sollen gegenüber der physikalisch-chemischen Wasserbeschaffenheit und dem Aufwuchs von Mikroorganismen und Phytoplankton indifferent sein. Sie dürfen die Desinfektion des

Autor
Daniel Pacik
Ausgabe
10/1990
Rubrik
Bäderbau