Raumprogramme und Mindestausstattungen für Massagepraxen, Medizinische Badebetriebe, Physiotherapeu

Mit 'Mindestausstattung' sind hier die Maßstäbe gemeint, die sich aus den Vereinbarungen in den gemeinsamen Verträgen zwischen den gesetzlichen Krankenkassen und anderen Kostenträgern einerseits sowie den Verbänden der Leistungserbringer, wie dem VDB-Physiotherapieverband, andererseits ergeben. Es werden also die Voraussetzungen für eine 'Kassenpraxis' bzw. einen 'Kassenbetrieb' dargestellt. Eine reine Privatpraxis ist sehr selten. Dort kann jeder nach seinem Bedarf planen.

Autor
Jörg Zenthöfer
Ausgabe
09/1992
Rubrik
Bäderbetrieb