Bäder & Co. im Internet

Bereits seit dem Jahr 2002 ist die „Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung“ (BITV) in Kraft. Vor einigen Jahren wurde an dieser Stelle schon einmal auf die entsprechenden Notwendigkeiten hingewiesen: Auch Personen mit Behinderungen sollen das Internet nutzen können. Die Verordnung galt zunächst für Seiten, die von Bundesbehörden ins Netz gestellt werden; entsprechende Regelungen wurden inzwischen aber auch auf Landes- und kommunaler Ebene erlassen. Bestehende Homepages müssten eigentlich längst angepasst sein. Betroffen sind Layout und Typografie, eine Inhaltsvermittlung auch ohne Grafiken, bei Formularen z. B. der Hinweis auf Fehler bei der Eingabe.

Autor
WJR
Ausgabe
02/2010
Rubrik
Bäderbetrieb