Bereits seit dem Jahr 2002 ist die „Barrierefreie
Informationstechnik-Verordnung“
(BITV) in Kraft. Vor einigen Jahren
wurde an dieser Stelle schon einmal
auf die entsprechenden Notwendigkeiten
hingewiesen: Auch Personen mit
Behinderungen sollen das Internet nutzen
können. Die Verordnung galt zunächst
für Seiten, die von Bundesbehörden
ins Netz gestellt werden; entsprechende
Regelungen wurden inzwischen
aber auch auf Landes- und
kommunaler Ebene erlassen. Bestehende
Homepages müssten eigentlich
längst angepasst sein. Betroffen sind
Layout und Typografie, eine Inhaltsvermittlung
auch ohne Grafiken, bei
Formularen z. B. der Hinweis auf Fehler
bei der Eingabe.