Erweitertes Führungszeugnis für Mitarbeiter in Bädern

Das Problem Die Bürger vor Straftaten zu schützen, gehört zu den wichtigsten Aufgaben des Staates. Das gilt besonders für den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Straftaten, die unter Ausnutzung beruflicher oder ehrenamtlicher Tätigkeiten mit Minderjährigen geschehen. Maßgeblich sind die Regelungen des Bundeszentralregistergesetzes (BZRG)

Autor
Dr. Klaus Rischar
Ausgabe
08/2011
Rubrik
Bäderbetrieb