EU-Biozid-Verordnung

Seit dem 1. September 2013 gilt die Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2012 über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten (Biozidverordnung). Sie hat die Biozidrichtlinie 98/8/EG abgelöst und gilt anders als diese unmittelbar in der gesamten EU.

Autor
Dr. Christian Ochsenbauer
Ausgabe
03/2015
Rubrik
Verbände