Richtlinien-Beschlüsse des Technischen Ausschusses

Der Technische Ausschuss (TA) der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen e. V. (DGfdB), Essen, verabschiedete während seiner Sitzung am 11. Mai in Wuppertal zwei Richtlinien als Entwurfsfassungen, also als Blaudrucke. Für die Blaudrucke gilt eine Einspruchsfrist bis zum 1. August 2016.

Autor
Annette Kopec
Ausgabe
06/2016
Rubrik
Verbände