Regelwerksentscheidungen des Erweiterten Vorstandes

Der Ausschuss Bäderbetrieb (ABB) der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen e. V. (DGfdB), Essen, hat während seiner Sitzung am 11. Mai in Nordhorn eine Arbeitsunterlage als Weißdruck verabschiedet und die Einleitung eines Regelwerksverfahrens beantragt. Diese Beschlüsse wurden vom Erweiterten Vorstand der DGfdB, der ebenso aus eigener Initiative eine zweite Einleitung eines Regelwerksverfahrens verabschiedete, im Juni bestätigt. Der Weißdruck steht nun zum 1. Juli 2017 zur Verfügung und kann in der DGfdB-Geschäftsstelle in Essen bestellt werden.

Autor
Annette Kopec
Ausgabe
07/2017
Rubrik
Verbände