Ausgleichszahlungen an außenstehende Gesellschafter in Gewinnabführungsverträgen

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 10. Mai 2017, Az. I R 93/15, entschieden, dass ein Gewinnabführungsvertrag (GAV), der Ausgleichszahlungen an außenstehende Gesellschafter vorsieht, steuerlich nur unter bestimmten Voraussetzungen anerkannt werden kann. Diese Voraussetzungen werden im kommunalen Bereich überwiegend nicht erfüllt sein.

Autor
Jörg Bittscheidt
Ausgabe
03/2018
Rubrik
Bäderbetrieb