Ausrutschen im Bad

In einem inzwischen rechtskräftigen Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf – Az.: 232 C 8851/02 – wurde die Klage eines Badegastes abgewiesen, der wegen einer Verletzung nach dem Ausrutschen im Bad auf Schadensersatz geklagt hatte.

Autor
cg
Ausgabe
06/2003
Rubrik
Bäderbetrieb