Das Ergebnis des Forschungsauftrages des Ministers für Landesplanung,
Wohnungsbau und öffentliche Arbeiten des Landes
Nordrhein-Westfalen für Normal- und Kleinhallenbäder
an die Deutsche Gesellschaft für das Badewesen liegt vor. Ende Mai wurde im Ministerium in Anwesenheit des Sportdezernenten
des Kultusministeriums von Nordrhein-Westfalen
der Inhalt des umfangreichen Schriftstückes durch den Sachbearbeiter
Herrn Baurat a. D. Kirchner zusammengefaßt vorgetragen
und die Pläne für das Normalschwimmbad 12 1/2 x 25
sowie das Kleinschwimmbad 8,33 x 25 eingehend besprochen.
Interessant sind die einleitenden Ausführungen über die Entwicklung
in den letzten hundert Jahren. Die Trennung der
Funktionen wird in der Planung immer