Badestelle oder Badeverbot – das unterschätzte Risiko

Beschluss des Bundesgerichtshofes in Zivilsachen und dessen rechtliche Folgen für die Betreiber von Badestellen Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Beschluss vom 30. April 2015, BGH III ZR 331/14, über die Haftung einer Kommune entschieden, an deren See es zu einem Unfall kam.

Autor
Prof. Dr. Carsten Sonnenberg
Ausgabe
09/2015
Rubrik
Bäderbetrieb