Badeunfall - Ein interessantes Urteil das wir unseren Lesern zur Kenntnis bringen möchten

Tatbestand! Der Kläger besuchte am 2. Februar 1956 die seit dem Jahre 1892 in Betrieb befindliche Badeanstalt der Beklagten . . . Als er die Treppe zum Schwimm-Badebecken hinabgehen wollte, rutschte er aus und kam zu Fall.

Ausgabe
11/1958
Rubrik
Sammelbecken