Badeunfall im ostfriesischen Leer

Der Badeunfall in Leer (zum Sachverhalt siehe im Anschluss die Stellungnahme der Staatsanwaltschaft Aurich) hat nun in zwei Ermittlungspunkten seinen Abschluss gefunden. Das Verfahren gegen die zum Unfallzeitpunkt Aufsicht führende Schwimmmeisterin wurde eingestellt, da sie sich kein Fehlverhalten zuschulden kommen ließ. Sie war mit dem Aufrollen eines Schlauches beschäftigt und hatte das Becken nur für Sekunden aus den Augen gelassen. Die Staatsanwaltschaft hat in ihrer Begründung die bestehende Rechtsprechung noch einmal bestätigt, dass eine lückenlose Beaufsichtigung des Beckens zu jedem Zeitpunkt nicht zu fordern ist.

Autor
Dipl.-Sportwiss. Michael Weilandt
Ausgabe
07/2009
Rubrik
Bäderbetrieb