Der Badeunfall in Leer (zum Sachverhalt
siehe im Anschluss die Stellungnahme
der Staatsanwaltschaft Aurich)
hat nun in zwei Ermittlungspunkten
seinen Abschluss gefunden. Das Verfahren
gegen die zum Unfallzeitpunkt
Aufsicht führende Schwimmmeisterin
wurde eingestellt, da sie sich kein Fehlverhalten
zuschulden kommen ließ. Sie
war mit dem Aufrollen eines Schlauches
beschäftigt und hatte das Becken
nur für Sekunden aus den Augen gelassen.
Die Staatsanwaltschaft hat in
ihrer Begründung die bestehende Rechtsprechung
noch einmal bestätigt, dass
eine lückenlose Beaufsichtigung des
Beckens zu jedem Zeitpunkt nicht zu
fordern ist.