Bäderbau der Gemeinden des Landes Baden-Würtemberg

Der Bau von Freischwimmbädern sollte in den ersten Jahren der Sportförderung nicht allzu stark forciert werden, weil man zuerst den Bau von Lehrschwimmbecken und von Hallenbädern begünstigen wollte. Deshalb war bis zum Jahre 1964 zum Bau eines Freischwimmbades nur ein Höchstzuschuß von 110 000 DM möglich, der seit dem Jahre 1965 inzwischen auf 150 000 DM erhöht worden ist.

Ausgabe
08/1965
Rubrik
Bäderbau