Bau und Betrieb von Freizeithäusern aus der Sicht des Praktikers

Der Verfasser gibt eine Beschreibung 'subjektiver Erfahrungen und Beobachtungen' aus der Praxis. Er vorsteht dabei unter 'Bau' das fertige Gebäude. Ein Freizeithaus wird von ihm als 'bauliche Festlegung für die Freizeit' und damit als 'eine Einrichtung praktischer sozialer Wirksamkeit' definiert.

Autor
Bernhard Graf von Schmettow
Ausgabe
02/1973
Rubrik
Bäderbau