Es gehört zur Pflicht eines jeden Unternehmens, Betriebsbeauftragte zur Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben auszuwählen, diese gesondert zu bestellen oder zu beauftragen sowie zu kontrollieren. Der Beauftragte ist ein Element der Eigenüberwachung und damit ein Teil der betrieblichen Organisation. Er ist kein „verlängerter Arm“ der Behörde.
Ob ein Beauftragter für ein Bad benötigt wird, kann nicht immer eindeutig gesagt werden, denn dies hängt von einigen Faktoren, z. B. der Betriebsgröße und der Mitarbeiterzahl, oder auch von länderspezifischen Regelungen ab. Der Arbeitskreis Betriebswirtschaft der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen e. V. (DGfdB) geht in diesem Artikel einmal durch, welche Positionen wie zu besetzen sind.