Becken-Querdurchströmung mit Wasserführung 'Hannover' nach dem System der Strahlenturbulenz

In den Richtlinien für Bäderbau und Bäderbetrieb (Abschnitt: Technik, Wasseraufbereitung für Schwimmbeckenwasser, Fassung Juni 1972) ist unter Ziffer 2.74.1.111 festgelegt, daß sowohl das Füllwasser als auch das im Kreislauf aufbereitete Badewasser in seuchen- und allgemein-hygienischer Hinsicht Trinkwassereigenschaften besitzen müssen.

Autor
Klaus Gagzow
Ausgabe
04/1973
Rubrik
Bädertechnik