Beenden eines Arbeitsvertrages durch Befristung

In einem Arbeitsgerichtsprozess, in dem sich der Kläger gegen die Beendigung seines mehrmals verlängerten, jeweils vertraglich befristeten „Aushilfsarbeitsverhältnisses“ wandte, hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamburg die für ihn positive Entscheidung des Arbeitsgerichts (AG) Hamburg vom 1. April 2003 – 2 Ca 487/02 – aufgehoben und die Klage abgewiesen (Urteil vom 22. Oktober 2003 – 4 Sa 41/03).

Autor
cg
Ausgabe
10/2004
Rubrik
Bäderbetrieb