Begrenzungsseil auch im Wellenbecken

In der Begründung eines Urteils vom 20. November 1998 hat das Kammergericht BerUn dem Beklagten und zum Schadensersatz Verurteilten (Betreiber eines Spaßbades) u.a. zur Last gelegt, dass im Wellenbecken außerhalb des Wellenbetriebs kein Trennseil zwischen Schwimmer- und Nichtschwimmerbereich vorhanden war, obwohl sich der Beckenboden gleichmäßig absenkt. Derartige Forderungen finden sich für den öffentlichen Badebetrieb bisher in keinen Vorschriften oder Richtlinien. Dass durch dieses Trennseil „in Höhe einer maximalen Tiefe für Nichtschwimmer" insbesondere Kindern mehr Sicherheit gegeben werden soll, ist für den Fachmann kaum nachvollziehbar. Die von ihnen nach Meinung des Gerichts dadurch wahrnehmbare „klare Grenze, bis zu der sie sich allenfalls vorwagen dürfen", kann für viele von ihnen gerade zur gefährlichen (vielleicht sogar tödlichen?) Gefahr werden, da diese Grenze für viele Kinder bereits vorher erreicht ist.

Autor
Claus Guhde
Ausgabe
10/2000
Rubrik
Editorial