Belange der Behinderten sind nun stärker berücksichtigt

Das Merkblatt B 8 „Muster einer Haus- und Badeordnung für öffentliche Bäder“ erscheint nun als Weißdruck mit einigen Veränderungen gegenüber der Vorgängerversion aus dem Jahr 1994 und auch gegenüber dem Blaudruck (Entwurf) vom Mai 2004. Neben einer ganz allgemeinen Anpassung an die heutige Situation in den Bädern wurden nach Hinweisen aus den entsprechenden Verbänden insbesondere die Belange von Menschen mit Behinderungen oder Einschränkungen verschiedener Art stärker berücksichtigt.

Autor
mw
Ausgabe
07/2005
Rubrik
Bäderbetrieb