Benutzung von Spiel- und Turngeräten

Dos Oberlandesgericht in Hamm hat am 31. Oktober 1960 die Berufung eines Klägers, der bei Benutzung eines Turngeräts auf dem Spielplatz eines Strandbades eine Verletzung erlitten hatte, gegen das am 11. April 1960 verkündigte Urteil des Landgerichts Essen zurückgewiesen.

Ausgabe
02/1962
Rubrik
Bäderbetrieb