Bericht aus der 114. Sitzung des Deutschen Bundestages über die Wasseraufbereitung von Schwimmbecke

Jeder Benutzer eines Bades kann natürliche Bestandteile der Haut und der Schleimhäute in das Beckenwasser einbringen. Um diese Verunreinigungen gering zu halten, schreiben die Benutzungsordnungen der Schwimmbäder eine Körperreinigung mit Wasser und Seife vor dem Aufsuchen des Schwimmbeckens vor.

Ausgabe
07/1971
Rubrik
Bädertechnik