Bericht über den Nachschulungs- und Fortbildungslehrgang der staatlich anerkannten Massageschule Ro

Auf Anordnung der Hessischen Regierung sind Nachschulungs- und Fortbildungslehrgänge eingerichtet worden, um die Durchführungsverordnung vom 7. Dezember 1960 zu erfüllen. Aus dem am 21. Dezember 1958 erlassenen, am 1. Juli 1959 in Kraft getretenen Gesetz und der daran angeschlossenen Ausführungsverordnung des Masseur- und Bademeister-Gesetzes haben sich mancherlei Schwierigkeiten in der Praxis ergeben, die Nachschulungs- und Fortbildungslehrgänge notwendig gemacht haben.

Ausgabe
03/1962
Rubrik
Bäderbetrieb