Beschluß des Berufsbildungsausschusses des Landes Nordrhein- Westfalen für den Ausbildungsberuf Sch

Der Berufsbildungsausschuß für die Berufsausbildung der Schwimmeistergehilfen des Landes Nordrhein-Westfalen beim Regierungspräsidenten Düsseldorf empfiehlt dem Kultusminister des Landes Nordrhein-Westfalen, im Wege der Verordnung oder auf andere Weise auf die Betreiber öffentlicher Bäder einzuwirken, die Aufsicht in den Bädern nur geeignetem Personal zu übertragen.

Ausgabe
12/1984
Rubrik
Bäderbetrieb