Betriebsorganisation und Kassenwesen in Badeanstalten

Das Kassenwesen bei den Gemeinden, in diesem Falle bei den öffentlichen Badeanstalten wird in den Ländern durch Verordnung über das Kassen-, Rechnung- und Prüfungswesen geregelt.

Autor
Friedrich Albers
Ausgabe
07/1958
Rubrik
Bäderbetrieb