Bezeichnung 'Infrarot-Sauna' unzulässig

Das Oberlandesgericht Hamm erklärte in einem Verfahren gegen einen Gartenhauslieferanten aus dem Münsterland die Verwendung der Bezeichnung 'Infrarot-Sauna' für eine 1 m² große Wärmekabine für unzulässig.

Ausgabe
11/1998
Rubrik
Sammelbecken