Brandschutz in Hallenbädern

Das Brandschutzkonzept für ein großes Hallenbad aufzustellen und mit den Behörden abzustimmen, kommt einem Wettstreit zwischen Standard-Paragraphen und individuellen Argumenten gleich. Die Bestimmungen der Muster-Bauordnung oder der Bauordnungen der einzelnen Bundesländer passen einfach nicht auf die besondere bauliche und räumliche Anlage sowie die Nutzungsmerkmale von Hallenbädern, ganz gleich ob Sportbäder, Spaßbäder, Therapieeinrichtungen oder kombinierte Freizeitanlagen.

Autor
Dipl.-Ing. Architekt Hubertus Hammer
Ausgabe
11/2015
Rubrik
Bäderbau