Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz

Im deutschen Arbeitsrecht und im Zivilrecht der Massengeschäfte gilt seit August 2006 das neue Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das in privaten und öffentlich-rechtlichen Unternehmen gleichermaßen zu beachten ist. Die weitreichenden Bestimmungen des Gesetzes enthalten eine Verpflichtung zur Schulung der eigenen Mitarbeiter und gewähren Betroffenen Schadensersatz und Entschädigungsansprüche. Die Kenntnis der neuen Bestimmungen ist daher für Geschäftsführer und Betriebsleiter von großer Wichtigkeit. Der nachfolgende Beitrag stellt das Gesetz und seine Auswirkungen für die Praxis vor, wobei ein Schwerpunkt auf den arbeitsrechtlichen Regelungen liegt; die zivilrechtlichen Regelungen für Massengeschäfte werden jedoch ebenfalls behandelt.

Autor
Dr. Bernd Borgmann*
Ausgabe
06/2007
Rubrik
Bäderbetrieb