Im deutschen Arbeitsrecht und im Zivilrecht der Massengeschäfte gilt seit August 2006 das neue Allgemeine
Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das in privaten und öffentlich-rechtlichen Unternehmen gleichermaßen
zu beachten ist. Die weitreichenden Bestimmungen des Gesetzes enthalten eine Verpflichtung zur Schulung
der eigenen Mitarbeiter und gewähren Betroffenen Schadensersatz und Entschädigungsansprüche. Die
Kenntnis der neuen Bestimmungen ist daher für Geschäftsführer und Betriebsleiter von großer Wichtigkeit.
Der nachfolgende Beitrag stellt das Gesetz und seine Auswirkungen für die Praxis vor, wobei ein Schwerpunkt
auf den arbeitsrechtlichen Regelungen liegt; die zivilrechtlichen Regelungen für Massengeschäfte werden jedoch ebenfalls behandelt.