Das Arbeitsförderungsgesetz

Der Gesetzgeber hat mit dem Arbeitsförderungsgesetz, nachfolgend AFG genannt, das Instrumentarium für eine moderne, aktive Arbeitsmarktpolitik geschaffen. Dabei ist er davon ausgegangen, daß es nicht mehr genügt, lediglich bei einer ungünstigen Entwicklung, beispielsweise bei Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit, nachträglich korrigierend einzugreifen.

Ausgabe
07/1978
Rubrik
Bäderbetrieb