Das Badewesen und der Amtsarzt

Nach dem Gesetz über die Vereinheitlichung des Gesundheitswesens vom 3. 7. 1934, das in der Bundesrepublik nicht aufgehoben ist und fortgeltendes Bundesrecht darstellt, sind die Gesundheitsämter für die einheitliche Durchführung des öffentlichen Gesundheitsdienstes eingerichtet.

Autor
Willi Thiele
Ausgabe
04/1974
Rubrik
Bäderbetrieb