Das Kassenwesen in öffentlichen Bädern

Die Organisation der Kasse in den Badeanstalten ist durch Verordnung über das Kassen-, Rechnungs- und Prüfungswesen der Gemeinden ganz eindeutig geregelt und läßt keinerlei Varianten zu.

Autor
AIbers
Ausgabe
08/1960
Rubrik
Bäderbetrieb