Das neue Arbeitszeitrechtsgesetz (ArbZRG)

Am 1.7.1994 ist das neue Arbeitszeitrechtsgesetz (ArbZRG) inkraft getreten. Es soll der Vereinheitlichung und Flexibilisierung des Arbeitszeitrechts dienen und schafft in vielen Bereichen eine Verbesserung des bisher bestehenden Rechts. Mit diesem Gesetz werden 22 arbeitszeitregelende Gesetze und Verordnungen abgelöst.

Autor
Achim Tilmes
Ausgabe
04/1995
Rubrik
Bäderbetrieb