Das Recht im täglichen Betrieb

Obwohl man aus der Themastellung 'Das Recht im täglichen Betrieb', noch genauer formuliert 'Das Recht im täglichen Badebetrieb', folgern könnte, daß damit ein recht eingegrenzter Rechtsbereich angesprochen ist, so stellt sich bei näherem Hinsehen sofort heraus, daß diese Annahme falsch ist.

Autor
Eugen Rosenmeier
Ausgabe
07/1978
Rubrik
Bäderbetrieb