Das Rechtsverhältnis des medizinischen Badebetriebs zu den Krankenkassen

Die Darstellung des Rechtsverhältnisses des medizinischen Badebetriebes zu den Krankenkassen hat zu beginnen mit einer kurzen Übersicht über das Gesamtsystem der öffentlich-rechtlich ausgestalteten Gesundheitsvorsorge, wobei in dieser kurzen Übersicht nicht unterschieden werden muß zwischen den gesetzlichen Krankenkassen und den Ersatzkassen, da die Vorschriften der §§ 507 und 525 c der Reichsversicherungsordnung im wesentlichen eine Identität der rechtlichen Beziehungen der verschiedenen Kassenarten zum medizinischen Badebetrieb anordnen.

Autor
Christian Bill
Ausgabe
03/1984
Rubrik
Bäderbetrieb