Defizite b.d.Umsetzung der Gefahrstoffverordnung beim Betrieb von Chlorungsanlagen in Schwimmbädern

Chlorungsanlagen haben bei der Aufbereitung des Wassers in Schwimmbädern die Aufgabe, durch Desinfektion desselben ein seuchenhygienisch jederzeit unbedenkliches Badewasser herzusteilen, damit ein Infektionsrisiko der Badegäste so gering wie möglich gehalten wird. Beim Betrieb dieser Chlorungsanlagen kommt es immer wieder zu Störungen bzw. Schadensfällen. Aufgrund der toxischen Eigenschaften von Chlor - Konzentrationen von mehr als ,50 ppm in der Luft können ein tödliches Lungenödem hervorrufen - werden dabei nicht selten eine große Anzahl der Beschäftigten und Dritter mehr oder weniger stark gesundheitlich geschädigt.

Autor
Bernd Grieger u.a
Ausgabe
07/2000
Rubrik
Bädertechnik