Der Abbau von Chlorstickstoffverbindungen in Schwimmbeckenwasser durch UV-Bestrahlung

Wasser in Schwimm- und Badebecken muss zur Minderung des Infektionsrisikos in relativ geringer Konzentration das Desinfektionsmittel Chlor ausweisen. Dabei entstehen Desinfektionsnebenprodukte (DNP), wie z. B. Trihalogenmethane (THM), die im Verdacht stehen, krebserregend zu sein, so dass das Minimierungsgebot zu beachten ist. Die Minderung der Konzentration von DNP kann technisch entweder mit Hilfe der sogenannten Adsorptionsstufe bewirkt werden oder durch Verdünnung mittels erhöhtem Füllwasserzusatz. Die Aufbereitung des Schwimm- und Badebeckenwassers mit Adsorptionsstufe ist in der DIN 19 643 (Aufbereitung von Schwimm- und Badebeckenwasser) verankert. Es gibt Hinweise, dass auch durch Einsatz einer UV-Bestrahlung eine Minderung der Konzentration erreicht werden kann. Dieses Thema ist aber in einem Diskussionsstand noch nicht so weit gediehen, dass das Verfahren im Regelwerk aufgenommen werden kann. Der nachfolgende Artikel liefert einen Beitrag zu dieser Diskussion, wobei darauf hingewiesen werden muss, dass der Einsatz einer UV-Bestrahlung zum Abbau von Chlorstickstoffverbindungen zurzeit nicht regelwerkskonform ist.

Autor
Georg Csontos,Rob van Esch, R. Kappel
Ausgabe
09/2008
Rubrik
Bädertechnik