Der Bauherr und die Sicherheit am Bau

Immer wieder berichten die Medien über – gelegentlich auch spektakuläre – Unfälle auf Baustellen. Jeder, der gebaut hat, weiß im Allgemeinen, die dort vorhandenen Gefahren einzuschätzen; und derjenige, der noch nicht gebaut hat, sollte sich – möglichst vorher – damit befassen. Auch Bäderbauten, Hallen- und Freibäder sowie Saunen bilden dabei keine Ausnahme. Durch die Baustellenverordnung vom 1. Juli 1998 (BGBl. I S. 1283; s. u.), deren Konsequenzen möglicherweise (noch) nicht jedem am Bau Beteiligten ausreichend bekannt sind, wird der Bauherr verpflichtet, zu wesentlichen Verbesserungen der Arbeitssicherheit auf seiner Baustelle beizutragen.

Autor
Wolfram Völlger
Ausgabe
10/2003
Rubrik
Bäderbau