Der Einsatz des Gesundheitsaufsehers bei der Überwachung der öffentlichen Badeanlagen

Das Aufgabengebiet des Gesundheitsaufsehers ist ziemlich umfangreich. So wird er neben seinen anderen Obliegenheiten auch mit zur Überwachung der öffentlichen Badeanlagen herangezogen. Es ist in der Regel so, daß der Amtsarzt die Erst- und Folgebesichtigungen der Hallen-Freibäder, sowie der Planschbecken, Kinderspielplätze und Liegewiesen durchführt.

Autor
Fr. Schumann
Ausgabe
05/1957
Rubrik
Bäderbetrieb