Der neue Ausbildungsberuf 'Schwimmeistergehilfe' und die sich daraus ergebenden Folgerungen

Mit der Verordnung über die Berufsausbildung zum Schwimmeistergehilfen vom 5. Dezember 1971 hat der Bundesminister des Innern als zuständiger Fachminister im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung die staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes 'Schwimmeistergehilfe' ausgesprochen.

Autor
J. Betz
Ausgabe
06/1972
Rubrik
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