Der VdAK-Vertrag von Heinz Korbmann, Leiter des Sachgebietes - nichtärztliche Heilberufe - der Vert

Verträge zwischen Ihnen bzw. Ihren Vorgänger- Organisationen und uns gibt es seit mehr als 45 Jahren. Am 1.4. 1938 wurde mit der Fachgruppe Badebetriebe in der Reichsgruppe Handel ein Reichsvertrag geschlossen. Dieser Vertrag regelte allerdings nur die Rahmenbedingungen, während die Gebühren und Preise nach wie vor örtlich zu vereinbaren waren.

Autor
Heinz Korbmann
Ausgabe
06/1980
Rubrik
Bäderbetrieb