Desinfektion von Schwimmbeckenwasser - Verfahren - Messen - Steuern - Regeln -

Das 'Vierte Gesetz zur Änderung des Bundesseuchengesetzes', das am 1. Januar 1980 in Kraft getreten ist, legt fest, daß 'Schwimm- oder Badebeckenwasser in öffentlichen Bädern oder Gewerbebetrieben so beschaffen sein muß, daß durch seinen Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit durch Krankheitserreger nicht 'zu besorgen', d. h. nicht zu befürchten ist.'.

Autor
Wolfgang Roeske
Ausgabe
04/1982
Rubrik
Bädertechnik