Einleitung
Schwimmen ist nicht nur eine der beliebtesten
Freizeitsportarten, sondern
ist zugleich auch eine der effektivsten
Sportarten zur Gesundheitsförderung.
Die Besucherfrequenz in den
Schwimmbädern, aber auch die Nutzungsprofile,
die u. a. vom Kurs für
Babyschwimmen bis hin zum Rehabilitationskurs
reichen, erfordern einen
hohen Hygienestandard für das
Beckenwasser.
Mit der Norm DIN 19 643, „Aufbereitung
von Schwimm- und Badebeckenwasser“,
steht ein technisches
Regelwerk zur Verfügung, um eine
hygienisch einwandfreie Wasserbeschaffenheit
im Sinne des Infektionsschutzgesetzes
§ 37 Abs. 2 zu gewährleisten.
Zur hygienischen Sicherheit und zum
Schutz der Badegäste vor mikrobiell
bedingten Krankheiten ist die Desinfektion
des Beckenwassers durch
Chlorung unumgänglich.
Durch die Badegäste werden Verschmutzungsstoffe
in das Beckenwasser
eingebracht. Dazu gehören z. B.
Harnstoff und Aminosäuren aus den
Quellen Haut, Schweiß und Urin. Daraus
bilden sich im gechlorten Beckenwasser
immer unerwünschte und möglicherweise
gesundheitlich bedenkliche
Desinfektionsnebenprodukte (DNP),
wie z. B. die Trihalogenmethane