Desinfektionsnebenprodukte in einem Hallenbad und deren toxikologisches Gefährdungspotenzial

Einleitung Schwimmen ist nicht nur eine der beliebtesten Freizeitsportarten, sondern ist zugleich auch eine der effektivsten Sportarten zur Gesundheitsförderung. Die Besucherfrequenz in den Schwimmbädern, aber auch die Nutzungsprofile, die u. a. vom Kurs für Babyschwimmen bis hin zum Rehabilitationskurs reichen, erfordern einen hohen Hygienestandard für das Beckenwasser. Mit der Norm DIN 19 643, „Aufbereitung von Schwimm- und Badebeckenwasser“, steht ein technisches Regelwerk zur Verfügung, um eine hygienisch einwandfreie Wasserbeschaffenheit im Sinne des Infektionsschutzgesetzes § 37 Abs. 2 zu gewährleisten. Zur hygienischen Sicherheit und zum Schutz der Badegäste vor mikrobiell bedingten Krankheiten ist die Desinfektion des Beckenwassers durch Chlorung unumgänglich. Durch die Badegäste werden Verschmutzungsstoffe in das Beckenwasser eingebracht. Dazu gehören z. B. Harnstoff und Aminosäuren aus den Quellen Haut, Schweiß und Urin. Daraus bilden sich im gechlorten Beckenwasser immer unerwünschte und möglicherweise gesundheitlich bedenkliche Desinfektionsnebenprodukte (DNP), wie z. B. die Trihalogenmethane

Autor
Dr. Ernst Stottmeister et al.
Ausgabe
03/2017
Rubrik
Bädertechnik