Die AwSV und ihre Anwendung in Schwimmbädern

Nach langjähriger Diskussion zwischen dem Bund und den Ländern ist zum 1. August 2017 die „Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)“ in Kraft getreten. Dieser Artikel beleuchtet die allgemeinen Anforderungen und zeigt auf, wo diese im Bau und beim Betrieb eines Schwimmbades ihre Anwendungen finden müssen. Er basiert auf einem Vortrag des Autors im Arbeitskreis Wasseraufbereitung der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen e. V. (DGfdB). Die hier aufgeführten Umsetzungswege und Möglichkeiten sind nur als beispielhaft anzusehen und befreien die betroffenen Personenkreise somit nicht von eigenen Prüfungen, Planungen und Umsetzungen.

Autor
Dr. Dirk P. Dygutsch
Ausgabe
03/2019
Rubrik
Bädertechnik