Die Beaufsichtigung von Hallen- und Freibädern

Für jedes Hallen- und Freibad muß eine Haus- und Badeordnung erlassen werden, die zur Regelung eines einwandfreien Verkehrs notwendig ist. Hierin müssen die Rechte und Pflichten der Badegäste sowie der Badeverwaltung klar umrissen sein.

Autor
Wilhelm Ohlwein
Ausgabe
06/1954
Rubrik
Bäderbetrieb