Die Bedeutung des Pseudomonas aeruginosa-Nachweises im Schwimmbeckenwasser

Die mit der Novellierung des § 11 des Bundesseuchengesetzes erreichte rechtliche Einbeziehung des Schwimm- und Badebeckenwassers in die hygienische Qualitätskontrolle zur Abwendung von gesundheitlichen Gefahren - insbesondere durch übertragbare Krankheitserreger - hat die Diskussion über die bei der 'gesundheitlichen Aufsicht' zu berücksichtigenden Qualitätsnormen aktualisiert.

Autor
Ralph H. W. Schubert
Ausgabe
04/1983
Rubrik
Bädertechnik