Die Förderung und Speicherung von Heilwässern unter Luftabschluß zur Erhaltung ihrer natürlichen Be

Nach den Begriffsbestimmungen des Deutschen Bäderverbandes sind für die Beurteilung von Kurmitteln die Eigenschaften am Ort der Verwendung maßgebend, also bei Mineral- und Thermalwässern - insbesondere auch gashaltigen - oder sonstigen naturgebundenen therapeutisch genutzten Heilwässern die Anwendungsstelle für den Patienten, sei es die Badewanne, die Trinkkurzapfstelle oder eine sonstige Applikationsform.

Autor
Klaus Riedle
Ausgabe
10/1969
Rubrik
Bäderbetrieb