Die Haftpflicht der Badeanstalten

(Fortsetzung u. Schluß) In Fluß- und Seebädern besteht die besondere Gefahr, daß durch die Strömung bzw. den Wellengang Glasscherben, Blechbüchsen und ähnliche scharfkantige Gegenstände angeschwemmt werden. Das führt sehr oft zu schmerzhaften und nicht ungefährlichen Fußverletzungen der Badegäste.

Autor
Helmut Heger
Ausgabe
10/1956
Rubrik
Bäderbetrieb