Die Arbeitskreise Schwimmbadpersonal und Organisation
der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen e. V. (DGfdB),
Essen, haben einen Vorschlag für die kombinierte Rettungsübung er arbeitet, die zum Nachweis der Rettungsfähigkeit von Aufsichtkräften durch geführt werden kann. Der Ausschuss
Bäderbetrieb beschloss, diesen Vorschlag zunächst in
AB Archiv des Badewesens zu veröffentlichen. Wenn ausreichende
betriebliche Erfahrungen vorliegen und sich dieser
Vorschlag in der Praxis bewährt hat, soll eine Übernahme
des Textes in die DGfdB-Richtlinie R 94.05 „Verkehrssicherungs- und Aufsichtspflicht in öffentlichen
Bädern während des Badebetriebs“ geprüft werden.