Die kombinierte Rettungsübung

Die Arbeitskreise Schwimmbadpersonal und Organisation der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen e. V. (DGfdB), Essen, haben einen Vorschlag für die kombinierte Rettungsübung er arbeitet, die zum Nachweis der Rettungsfähigkeit von Aufsichtkräften durch geführt werden kann. Der Ausschuss Bäderbetrieb beschloss, diesen Vorschlag zunächst in AB Archiv des Badewesens zu veröffentlichen. Wenn ausreichende betriebliche Erfahrungen vorliegen und sich dieser Vorschlag in der Praxis bewährt hat, soll eine Übernahme des Textes in die DGfdB-Richtlinie R 94.05 „Verkehrssicherungs- und Aufsichtspflicht in öffentlichen Bädern während des Badebetriebs“ geprüft werden.

Autor
Dipl.-Sportwiss. Michael Weilandt
Ausgabe
04/2013
Rubrik
Verbände