Die neue Satzung der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen

Schon seit langem war klar, daß die Satzung der Nachkriegsjahre mit der stürmischen Entwicklung der Gesellschaft unter der Präsidentschaft von Oberstadtdirektor h. c. Weber nicht Schritt gehalten hatte. Auch mehrere punktuelle Satzungsänderungen in den Jahren 1969 bis 1972 konnten dieser grundsätzlichen Zielsetzung nicht gerecht werden

Autor
Günther Pagel
Ausgabe
11/1979
Rubrik
Verbände