Die neue Trinkwasserverordnung und ihre Auswirkungen auf das Bäderwesen am Beispiel des Spurenstoff

Durch das Inkrafttreten der neuen Trinkwasserverordnung (Verordnung über Trinkwasser und über Wasser für Lebensmittelbetriebe vom 22.5.1986 - BGB119861 S.760 ff -), die auf zwingende Vorschriften des EG-Gemeinschaftsrechts, nämlich der EG-Richtlinie des Rates vom 15.7.1980 über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (80/778/EWG) zurückgeht und auf der Ermächtigungsbestimmung des § 11 Abs. 2 BundesseuchenG (und als Novum der Ermächtigung des § 10 Abs. 1 Satz 1 u. 2 des Lebensmittel-und BedarfsgegenständeG) beruht, werden neben den sog. Grenzwerten für chemische Stoffe und für mikrobiologische Verunreinigungen auch sog. Kenngrößen und Grenzwerte zur Beurteilung der Beschaffenheit von Trinkwasser festgelegt.

Autor
Wolfgang Ulrich
Ausgabe
03/1988
Rubrik
Bäderbetrieb